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Gesetzliche Bestimmungen zum Tierschutz
Das Bundestierschutzgesetz als umfassendes Gesetzeswerk zum Tierschutz wurde gemeinsam vom Bundeskanzleramt, Gesundheitsministerium und Landwirtschaftsministerium erarbeitet und ist mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten. Das Gesundheitsministerium hat diesbezügliche Durchführungsverordnungen erlassen, die alle relevanten Tierschutzverordnungen enthalten. > mehr + Downloads zu: Gesetzliche Bestimmungen zum Tierschutz
06.11.2008, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Anliegen Tierschutz
Tierschutz ist dem Lebensministerium ein großes Anliegen. Bereits seit den späten 1980er Jahren, also noch weit vor dem EU-Beitritt, wird in der landwirtschaftlichen Investitionsförderung der Umstieg auf bzw. der Einstieg in Tierhaltungen mit besonders tiergerechter Haltung gezielt besser gefördert. Die Voraussetzungen für diese Förderungen liegen dabei über den gesetzlichen Mindestanforderungen. > mehr zu: Anliegen Tierschutz
06.11.2008, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Sonderinvestitionsprogramm Tierschutz startet
Das Bundestierschutzgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Während die europaweit das Käfigverbot bei der Legehennenhaltung ab 2012 gilt, hat der Nationalrat in einer Vierparteieneinigung für Österreich ein vorzeitiges Käfigverbot mit 31.12. 2008 beschlossen. Um den betroffenen heimischen Betrieben den Umstieg auf Alternativhaltung rechtzeitig zu ermöglichen, bietet das Landwirtschaftsministerium ein Sonderinvestitionsprogramms im Legehennebereich an. In den nächsten Jahren sollen bis zu 16 Mio. Euro für den Umstieg in artgerechte Haltung investiert werden. > mehr zu: Sonderinvestitionsprogramm Tierschutz startet
19.11.2004, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit




