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Radieschen Fotografin: Rita Newman/BMLFUW
Foto: Rita Newman

Weniger Verwaltung und klare Ursprungskennzeichnung bei Obst und Gemüse

Für 26 Obst- und Gemüsesarten - darunter die sprichwörtlich gewordene krumme Gurke - wurden im Rahmen der Reform des Gemüse- und Obstsektors die Anzahl der genormten Arten reduziert, die EU-Vermarktungsnormen vereinheitlicht und die Kontrollbestimmungen vereinfacht.

Spezifische Normen werden nur mehr für 10 Obst- und Gemüsearten beibehalten. Für alle anderen Produkte gibt es künftig eine allgemeine Rahmennorm. Sie müssen unter anderem ganz, rein und frei von Schädlingen sein, um auf den Markt zu kommen. Zudem ist nun eine durchgehende Kennzeichnung aller Obst- und Gemüsearten hinsichtlich ihres Ursprungslandes obligatorisch. "Damit wird für die Konsumentin und den Konsumenten klar erkenntlich, wo ihr Obst und Gemüse gewachsen ist.  Uns ist wichtig, dass die Menschen Vertrauen in die landwirtschaftlichen Produkte haben und sich beim Einkauf bewusst entscheiden können. Die verpflichtende Kennzeichnung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Qualität vom Feld bis zum Teller nachvollziehbar zu machen", so Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich. Diese EU-Verwaltungsvereinfachung im Obst- und Gemüsebereich tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
 
Weiterführende Informationen: Qualitäts- & Vermarktungsnormen

08.07.2009, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit